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   LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14   

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https://dejure.org/2015,49611
LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14 (https://dejure.org/2015,49611)
LG Kleve, Entscheidung vom 29.04.2015 - 4 T 577/14 (https://dejure.org/2015,49611)
LG Kleve, Entscheidung vom 29. April 2015 - 4 T 577/14 (https://dejure.org/2015,49611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Erledigung der Haftanordnung durch Haftentlassung hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses des Rechtsmittels; Interesse eines Betroffenen an der Rehabilitation aufgrund Freiheitsentziehung zur Sicherung der Zurückschiebung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14
    In der Regel liegt ein solches berechtigtes Interesse nach § 62 Abs. 2 FamFG vor, wenn ein schwerwiegender Grundrechtseingriff vorliegt, der bei einer Haftanordnung gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010, AZ. V ZB 184/09, zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14
    Grundsätzlich hat der Betroffene ein rechtliches Interesse daran, dass sein guter Ruf durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit rehabilitiert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 06.10.2011, AZ. V ZB 314/10, zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14
    Denn als isolierter Antrag ist er zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2012, AZ. V ZB 238/11, zitiert nach Juris).
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers;

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14
    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 584/14 und 4 T 491/14) bekannt, dass H auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 491/14

    Anordnung der Sicherungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14
    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 584/14 und 4 T 491/14) bekannt, dass H auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
  • LG Kleve, 06.06.2013 - 4 T 53/13

    Freiheitsentziehungssachen; Abschiebehaft; Person des Vertrauens; Ermessen;

    Auszug aus LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14
    Zudem handelt es sich bei dem genannten H um eine Person, die der Kammer aus einem weiteren Verfahren bekannt ist, in dem er erfolglos den Antrag gestellt hat, als Vertrauensperson in einem Abschiebehaftverfahren zugelassen zu werden (4 T 53/13, Landgericht Kleve).
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers;

    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 491/14 und 4 T 577/14) bekannt, dass xxxx xxxx auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 491/14

    Anordnung der Sicherungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Zudem ist der Kammer aus zwei Parallelverfahren (4 T 584/14 und 4 T 577/14) bekannt, dass xxxxx xxxx auch dort seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktanschrift angegeben hat, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Betroffenen - was sie selbst nicht vorbringen - in dessen Wohnung aufhalten.
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